FAHRSCHULE ROBERT WEID
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Diese Seite ----Nachricht ist vom Bayrischen Fahrlehrer Verband

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nachstehend informieren wir Sie über die Pressemitteilung der "dpa", betreffend der Klasse AM 15 in Bayern.

Einige Landratsämter informieren bereits die Fahrschulen in der jeweiligen Region. Sprechen Sie ihre Verwaltungsbehörden an, ob eine Antragstellung in Ihrem Landkreis bereits möglich ist.

Es ist festzuhalten, dass es keine allgemeine Erlaubnis für "AM 15 in Bayern" geben wird.

Aber die Bewerber können über eine  Ausnahmeregelung, im Einzelfall, diese bei ihrer zuständigen Behörde beantragen.

Die Vorraussetzungen sind:

- Es muss der Bedarf nachgewiesen werden

- Keine oder nur unzureichende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung

- Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich die 15-jährigen Bewerber "als verkehrsreif einschätzen" 

Die Entscheidung über den Antrag liegt bei den örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden. Es ist davon auszugehen, dass eventuell nicht alle Verwaltungsbehörden die Möglichkeit der Ausnahme im Einzelfall genehmigen.

Sobald uns der amtliche Text der Regelung vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Pressemitteilung:

Ab sofort können schon 15-Jährige in Bayern ihren Mopedführerschein machen.

Das gelte allerdings nur bei individuellem Bedarf und entsprechender Verkehrsreife, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag in München mit. Bisher galt 16 als Altersgrenze.

Die Erlaubnis, den Führerschein schon ein Jahr früher zu machen, kommt vor allem für Jugendliche auf dem Land infrage. Denn sie kann nach Angaben Herrmanns erteilt werden, "wenn keine oder nur unzureichend öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen". Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis sind die Landrats- und Ordnungsämter. Voraussetzung ist, dass die Sorgeberechtigten schriftlich bestätigen, dass sie ihren Teenager "als verkehrsreif einschätzen".

"Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt fördern"

"Mit dieser Regelung können wir die notwendige Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt fördern", sagte Herrmann. Das Mindestalter für den Moped-Führerschein (Klasse AM) beträgt bundesweit 16 Jahre. Damit ist das Fahren von Kleinkrafträdern erlaubt, die nicht schneller als 45 Stundenkilometer sind.

Der Bund hatte das Mindestalter nach Ministeriumsangaben in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Danach ermächtigte der Bund die Länder, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. Einige Länder machten davon Gebrauch, andere nahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit davon Abstand.

 
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