Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!
Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule musst Du einen Führerscheinantrag über deine Wohnsitzgemeinde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder LRA der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Den Antrag bekommst du von uns ausgefüllt.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 2 bis 6 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis sind NUR ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragteller bei der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden:
Antragstellung bei der Behörde (wir geben den Antrag für dich ab!)
Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE benötigst Du:
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
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