FAHRSCHULE ROBERT WEID
.

Antrag + Voraussetzungen. Wir helfen dir!

Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule musst Du einen Führerscheinantrag über deine Wohnsitzgemeinde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder LRA der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.


Den Antrag bekommst du von uns ausgefüllt.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 2 bis 6 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis sind NUR ein Jahr gültig.

Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragteller bei der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bisheriger Führerschein, falls vorhanden

  • Nachweis in Erster-Hilfe-Ausbildung

  • z.B. bei der Deutschen Unfallhilfe (zwischen Eingang Bahnhof und Mc Donalds) 
            jeden Samstag 8.30 - 16.00 Uhr

  • Sehtest vom Optiker oder  Augenarzt. Gültigkeitsdauer  2 Jahre.

  •    z.B. beim Optiker oder mit der 1.Hilfe-Schulung bei der Deutschen  Unfallhilfe  

  •    1  aktuelles biometrisches Lichtbild
  •  

       Antragstellung bei der Behörde (wir geben den Antrag für dich ab!)



Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Kopie der Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) und Führerscheine aller Begleitpersonen

  • Zusatzerklärung zum Antrag (für Begleitperson)
  •  

Zusätzlich bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE benötigst Du:

  • eine ärztliches/augenärztliche Untersuchung bzw. ein arbeitsmedizinisches  Gutachten
  •  

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig  wenn es im Führerschein steht.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland
  • Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf  der Staatenliste

 

Wir erstellen gerade Inhalte für diese Seite. Um unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos