FAHRSCHULE ROBERT WEID
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Fragen und Antworten

Deine Fragen und unsere Antworten

Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen, wenn ich einen internationalen Führerschein benötige?

Ja. Die Fahrerlaubnisbehörden sind verpflichtet, die Ausstellung eines internationalen Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrtbundesamt zu speichern.
Diese Speicherung setzt jedoch die Zuteilung einer Führerscheinnummer voraus, die nur bei der Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins vergeben werden kann.
Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass die Betroffenen der zeitgleichen Umstellung alter Führerscheindokumente auf Neue überwiegend positiv gegenüber stehen. Außerdem erleichtern
aktuelle Dokumente den Umgang mit ausländischen Behörden, dem Inhaber internationaler Führerscheine im Besonderen ausgesetzt sind.

Wie viele Fahrstunden werden für die Klasse B benötigt?

Für die Ausbildung sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden richten sich nach deinem persönlichen Geschick und Können. Die Anzahl variiert also von Schüler zu Schüler, aber bisher hat es jeder geschafft. 

Wie läuft die Ausbildung grundsätzlich ab?

Zuerst ist eine theoretische Ausbildung (Theorieunterricht) zu durchlaufen. Der Unterricht gliedert sich in 12 Grundstoffthemen und 2 klassenspezifische Themen (für die Klasse B).
natürlich musst du nicht erst alle Themen besucht haben, um praktische Fahrstunden zu nehmen. Es ist aber sinnvoll, erst einmal an ein paar Unterrichtsstunden teilzunehmen, damit du bereits einen ersten Einblick in das Thema Fahren bekommst. Grundsätzlich bieten wir dir eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis. Deine Praxisausbildung kannst du also gerne parallel zur Theorie machen.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in 5 Ausbildungsstufen
1. Grundstufe
2. Aufbaustufe
3. Leistungsstufe
4. Besondere Ausbildungsfahrten ( 5 x Überland / 4 x Autobahn / 3 x Beleuchtungsfahrt)
5. Reifestufe und Teststufe

Ist ein Fahrschulwechsel während der Ausbildung möglich?

Solltest du die Fahrschule wechseln wollen, so ist das jederzeit möglich. Falls noch Ausstände bei deiner jetzigen Fahrschule vorhanden sind, musst du diese zuerst begleichen. Danach kannst du dort folgende Unterlagen anfordern, die du für den Fahrschulwechsel benötigst:
• Ausbildungsbescheinigung über Theoriestunden
• Ausbildungsbescheinigung über Sonderfahrten
• Ausbildungsnachweis
• Fahrerlaubnisantrag (falls noch nicht bei der Behörde abgegeben)

Kann ich mir meinen Fahrlehrer aussuchen und kann dieser gewechselt werden?

Wir sind momentan zwei Fahrlehrer, aus denen du frei wählen kannst, wer dich ausbilden soll.
solltest du aus verschiedenen Gründen wechseln wollen, ist das kein Problem.

Es ist jedoch nicht sinnvoll, zeitgleich mit mehreren Fahrlehrern die Praxisausbildung zu durchlaufen.

Ab welchem Alter kann ich mich anmelden?

Du kannst dich für die Klasse B bereits ab 16 1/2 Jahren anmelden.
pauschal gilt, 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst du dich für die ausgewählte Fahrerlaubnisklasse anmelden.

Wie lange dauert es, bis ich den Führerschein habe?

Dies ist von Schüler zu Schüler verschieden, da es von der individuellen Leistung und Motivation abhängt, sprich:
• Wie oft kommst du zum Theorieunterricht?
• Hast du deine Papiere zusammen und auch schon abgegeben?
• Wann hast du Zeit zum Fahren?
• Insgesamt sollte man ca. 3 Monate für die Ausbildung einplanen.

Welche Papiere benötige ich für den Führerscheinantrag?

1. Antragsformular (erhältlich in der Fahrschule)
2. Aktueller Sehtest (kannst du bei jedem Optiker oder Augenarzt machen), nicht älter als 2 Jahre
3. Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs
4. Biometrisches Passbild und Personalausweis bzw. Pass, beim „Führerschein ab 17“ benötigst du außerdem auch noch:
• ein Formular zur Anmeldung der jeweiligen Begleitperson (erhältlich in der Fahrschule)
• Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der jeweiligen Begleitperson

BF 17.: Welche Voraussetzungen muss ich für den Begleiteten Führerschein erfüllen?

Du brauchst mindestens eine Begleitperson, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Mindestens 30 Jahre alt
2. Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
3. Mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis

Wann kann man frühestens an der theoretischen bzw. praktischen Prüfung teilnehmen?

Theorie: 3 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters
Praxis: 1 Monat vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters

Wie sage ich meine Fahrstunden ab?

Möglichst rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) unter der Telefonnummer 09505 /7762 in unserem Büro oder persönlich bei deinem Fahrlehrer.
Sonst müssen wir dir leider die Fahrstunde berechnen, außer du hast ein Attest vom Arzt.

Wie lange dauert meine Probezeit?

2 Jahre, bei Auffälligkeit verlängert sich diese auf 4 Jahre.

Was muß ich alles zur Theorieprüfung mitnehmen?

1. Ausweis (Personalausw. oder Reisepass)

2. Kostenvorschussrechnung muß vorher bezahlt sein

Wissen und etwas Glück

Was muß ich zur Praktischen Prüfung mitbringen?

1. Ausweis (Personalausw. oder Reisepass)

2. Kostenvorschussrechnung muß vorher bezahlt sein

Wissen und etwas Glück

Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der Theorieprüfung haben?

Maximal 10 Fehlerpunkte, allerdings dürfen in der Prüfung keine zwei 5-Punkte-Fragen falsch beantwortet sein.

Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen und wie lange ist eine bestandene Prüfung gültig?

Beim Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen.

Deine bestandene Theorieprüfung ist ab Bestehen 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen und bestehen, ansonsten muss ein neuer Antrag gestellt werden! Wir legen großen Wert auf eine duale Ausbildung und versuchen, diese Situation zu vermeiden.

Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

Beim Nichtbestehen darfst Du die Prüfung nach frühestens 14 Tagen
wiederholen. Verkürzung nur möglich wenn der Prüfer zustimmt.

Winterbetrieb Zweirad

Winterbetrieb Zweiräder
Winterbetrieb.pdf (158.24KB)
Winterbetrieb Zweiräder
Winterbetrieb.pdf (158.24KB)


Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW (48 PS)

Seit dem 28.12.2016 gilt: Die Ausgangsleistung zur Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW (48 PS) ist nicht mehr frei wählbar, sondern auf maximal 70 kW (95 PS) begrenzt. Die Bundesrepublik hat besonders schnell auf die Klage aus Brüssel reagiert.

Diese attraktive Möglichkeit, auch leistungstärkere Fahrzeuge zu drosseln, blieb in Deutschland als einzigem EU-Mitgliedsland auch legal, als die EU 2013 eine Leistungsobergrenze für das Ausgangsbike festlegte. Doch einer Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof konnte sich die Bundesrepublik nicht widersetzen und hat die deutsche Führerscheinregelung A2 dem europäischen Recht angeglichen. Dafür hat der Bundesrat dem Vorschlag des Bundesministers für Verkehr zugestimmt und bereits am 28. Dezember wurden die Beschlüsse mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft gesetzt.

Bestandsschutz gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt – also dem 27. Dezember 2017 – erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigen. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.

 
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