FAHRSCHULE ROBERT WEID
.

B - Mindestalter 18 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren.
Auch mit Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

  • Die Klasse B setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse B beinhaltet die Führerscheinklassen AM und L.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 6

Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (3 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

 

 

B96 - Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17)

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnis  B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Dabei ist die zulässige Zug-Gesamtmasse von Pkw und Anhänger auf maximal 4.250 kg beschränkt

Theoretischer Teil

Grundstoff: keiner
Zusatzstoff: 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praktischer Teil

  • praktische Übungen (210 Minuten)
  • fahren im Realverkehr (60      Minuten)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung:
keine

Praktische Prüfung:

keine

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto

 

 

 

 

BE - Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) fahren.
Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.

Theoretischer Teil

keiner

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung:
keine

Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Verbinden oder Trennen des      Anhängers 
  • Grundfahraufgaben (1 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener  Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener  Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos