B - Mindestalter 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren.
Auch mit Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
B96 - Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17)
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnis B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Dabei ist die zulässige Zug-Gesamtmasse von Pkw und Anhänger auf maximal 4.250 kg beschränkt
Theoretischer Teil
Grundstoff: keiner
Zusatzstoff: 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praktischer Teil
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung:
keine
Praktische Prüfung:
keine
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
BE - Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17)
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) fahren.
Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Theoretischer Teil
keiner
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung:
keine
Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments