FAHRSCHULROBERT WEID
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L - Mindestalter 16 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L darf man Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, fahren. Diese Zugmaschinen dürfen eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht übersteigen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge dürfen die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht übersteigen. Kombinationen mit Zugfahrzeug und Anhänger dürfen ebenfalls nicht mehr als 25 km/h fahren.

  • Die Klasse L setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nicht erforderlich.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung:

  • keine

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

T - Mindestalter 16 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse T darf man Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern), fahren. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  • Die Klasse T setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse T beinhaltet die Führerscheinklassen L, AM 

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)

Zusatzstoff: 6 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)


Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

 

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 6.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)

Abgeprüft wird:

  • Abfahrtskontrolle
  • Verbinden oder Trennen
  • Grundfahraufgaben (1 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.
 
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