FAHRSCHULE ROBERT WEID
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A - Mindestalter 20 Jahre bei. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 oder 24 Jahre (NEU AB 19.01.13)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder, über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Die Klasse A setzt keine  anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse A beinhaltet die  Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt

Bei Vorbesitz eines A1 Führerscheins bzw. A2 Führerscheins mit weniger als 2 jährigem Vorbesitz (6 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde  Beleuchtungsfahrt

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch

Zulässige Fehlerpunkte 6


Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

 

 

Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).

Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

 

 


A2 - Mindestalter 18 Jahre (NEU AB 19.01.2013)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

  • Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse A2 beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden  Beleuchtungsfahrt

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung  vorgeschrieben.
  • Der Fahrlehrer muss sich jedoch, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen,dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch

Zulässige Fehlerpunkte 6

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

 

Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)

Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)


Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt

 

 

A1 - Mindestalter 16 Jahre (NEU AB 19.01.2013)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 darf man:

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung - die 80 km/h Drosselung entfällt (Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren und / oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit  von mehr als 45 km/h - Leistung max. 15 kW fahren
  • Die Klasse A1 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse A1 beinhaltet die Führerscheinklasse AM.

Altbesitzer der Führerscheinklasse 3, die Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben, sind automatisch im Besitz der Führerscheinklasse A1. Sie benötigen keine Prüfung.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

 

Praktischer Teil

gesetzlichen Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden  Beleuchtungsfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

 

AM - ab 16 Jahren (NEU AB 19.01.2013)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darf man:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder  (auch mit Beiwagen) mit einer bbH max. 45 km/h - bei elektrischer Antriebsmaschine eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotoren ein Hubraum von max. 50 ccm -
  • Krafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, die die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) - Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum      -
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h - Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW -
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h - Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren  Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von  max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der  Batterien fahren.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben 4 Stück
  • Fahren innerhalb geschlossenen Ortschaften

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.
 
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