A - Mindestalter 20 Jahre bei. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 oder 24 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder, über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Bei Vorbesitz eines A1 Führerscheins bzw. A2 Führerscheins mit weniger als 2 jährigem Vorbesitz (6 Stunden) davon:
Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).
Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit).
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
A2 - Mindestalter 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 60 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 (dauert mindestens 40 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
A1 - Mindestalter 16 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 darf man:
Altbesitzer der Führerscheinklasse 3, die Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben, sind automatisch im Besitz der Führerscheinklasse A1. Sie benötigen keine Prüfung.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzlichen Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments
AM - ab 15 Jahren
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darf man:
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten, davon 25 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments