FAHRSCHULE ROBERT WEID
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Was bei einem Führerscheinentzug zu tun ist

    ----------- Fahrverbot----------------------Führerscheinentzug-----------------

             

Wer ein besonders schweres Vergehen im Straßenverkehr begeht oder mehrfach einen Fehltritt verursacht, muss in der Regel mit diversen Maßnahmen rechnen, die das deutsche Straßenverkehrsrecht regelt. Die beiden schwersten Maßnahmen im Verkehrsrecht sind das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis. Am Rande soll hier auch der Freiheitsentzug als Folge von schweren Vergehen im Strafrecht erwähnt werden, welcher auch als Maßnahme im Rahmen des Straßenverkehrs angeordnet werden kann.

Beide Maßnahmen können jedoch nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eintreten. Auch wer mehrfach mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug befürchten. Eines davon ist jedoch weitreichender, langwieriger und kostenintensiver als das andere.  

Wo liegen die Unterschiede zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot? Bei einem Führerscheinentzug wird Ihnen die Erlaubnis, ein Kfz im Verkehr zu steuern, generell aberkannt. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein temporär abgeben, erhalten ihn jedoch in der Regel nach maximal drei Monaten automatisch wieder zurück.

Der größte Unterschied vom Fahrverbot zum Entzug der Fahrerlaubnis ist die zeitliche Begrenzung. Ein Fahrverbot kann nur mindestens für einen Monat und höchstens für 3 Monate verhängt werden.

Sie müssen zwar auch Ihren Führerschein abgeben, jedoch ist die Wiedererteilung hier einfacher gestaltet. Nachdem Ihnen ein Delikt zur Last geworfen wird, weshalb ein Fahrverbot verhängt wird, haben Sie in der Regel 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, werden der Bußgeldbescheid und das damit verhängte Fahrverbot rechtskräftig. Prinzipiell haben Sie vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben. Diese Vier-Monats-Frist besteht jedoch nur, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre nicht schon einmal Ihren Führerschein verloren haben. Das Dokument muss bei der im Bußgeldbescheid genannten Stelle abgegeben werden. Dies kann eine zuständige Behörde oder auch die hiesige Polizeidienstelle sein. Wer nicht von der Vier-Monats-Frist Gebrauch machen kann, muss seinen Fahrausweis direkt nach der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung abgeben.

In der Zeit des Fahrverbots darf kein Fahrzeug bedient werden. Auch Mofas, für die kein Fahrausweis benötigt wird, dürfen nicht gefahren werden. Sollten Sie dies dennoch tun und Sie werden kontrolliert, können Sie mit

  • einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
  • einer Geldstrafe oder
  • dem Entzug der Fahrerlaubnis

 

Wie bekomme ich nach einem Entzug meinen Führerschein zurück?

Der Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig. Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Diese beträgt mindestens 6 Monate, Dauert häufig jedoch noch länger. Bereits 6 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen. Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann. Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.

Der Führerscheinentzug wird in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. Entzug der Fahrerlaubnis per Gericht: Nach einer Verkehrsstraftat wird eine Sperrfrist verhängt. Sechs Monate vor deren Ablauf kann die Fahrberechtigung neu beantragt werden.
  2. Entzug der Fahrberechtigung per Führerscheinstelle: Nach einem schweren Vergehen im Straßenverkehr,beispielsweise nach dem Erreichen der Höchstpunktzahl in Flensburg, prüft die Führerscheinstelle etwaige Bedingungen, unter denen die Neuerteilung geknüpft ist.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit einem Führerscheinentzug rechnen

Die Beamten können den Fahrausweis bereits vorläufig einbehalten, wenn die Beamten “Gefahr in Verzug” sehen. Dieser Begriff kommt aus dem Verfahrensrecht und bezeichnet die Befugnis der zuständigen Behörden, den Führerschein vorläufig zu entziehen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Schaden eintreten würde. In diesen Fällen kommt es häufig zum vorläufigen Führerscheinverlust:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Tötung oder schwerer Verletzung eines Menschen oder Verursachung eines bedeutenden Schadens an fremdem Eigentum
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Vollrausch

Weiterer Ratgeber zum Thema:

Führerscheinentzug: Ab wann ist der “Lappen” weg?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aus verschiedensten Gründen angeordnet werden. In diesem Kapitel werden die meisten Gründe aufgezählt. Außerdem sollen hier auch die möglichen Folgen erläutert werden, damit Sie rechtzeitig wissen, was auf Sie zukommt.

Drogen und Alkohol: Führerscheinentzug

Wer Alkohol trinkt und sich an Steuer eines Fahrzeugs setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern besonders auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund führte der Bund empfindliche Strafen für dieses Vergehen ein. Die höchste Maßnahme ist der Führerscheinentzug wegen Alkohol.

Die Promillegrenze liegt zwar bei einem Wert von 0,5. Gefährdet eine Person jedoch den Verkehr und andere Teilnehmer, kann sie bereits ab 0,3 Promille zur Rechenschaft gezogen werden. Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe ist auch die Entziehung der Fahrberechtigung eine mögliche Folge des Vergehens.

Die absolute Fahruntüchtigkeit ist gesetzlich bei einem Wert von mehr als 1,1 Promille gegeben. Hier droht sofort der Führerscheinentzug bei Alkohol.

Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen, auch wenn nur geringe Mengen an Alkohol im Blut nachgewiesen werden.

Die Folgen einer Fahrt unter Alkohol und Drogen sind häufig die Teilnahme an einer MPU und/oder der Führerscheinverlust. Die Themen Cannabis und Führerschein werden auch oftmals in Verbindung gebracht, wenn es darum geht, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall und die hiesigen Behörden an. Es kann nicht pauschal gesagt werden, was bei welcher Menge von Drogen im Körper angeordnet wird.

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol droht nur bei besonders schweren Vergehen oder Wiederholungstätern. In der Regel wird “nur” ein Fahrverbot verhängt. Beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz oder Konsum ist dies jedoch anders. Hier kommt es häufiger zu dieser schwerwiegenden Maßnahme.

Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer

Zusätzlich kann zur Wiedererlangung des Führerscheins, also wenn Sie Ihren Führerschein verlieren, ein sogenannter Abstinenznachweis gefordert werden. Hierbei müssen Sie in einem bestimmten Zeitraum, regelmäßig zu Tests, um nachzuweisen, dass Sie keine Drogen oder Alkohol konsumiert haben.

Fahrverbote werden im Gegensatz zum Führerscheinentzug wegen Alkohol bereits ab dem ersten Verstoß gegen die Promillegrenze verhängt. Hierbei handelt es sich um ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten und dritten Vergehen muss bereits mit einem Fahrverbot von 3 Monaten gerechnet werden. Die Staffelung der Fahrverbote ist bei Drogen am Steuer gleich.

Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein Führerscheinverlust im eigentlichen Sinne ist bei der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht üblich. Hier werden in der Regel “nur” Fahrverbote ausgesprochen. Umgangssprachlich wird aber auch bei dieser Maßnahme vom Führerscheinentzug wegen zu hoher Geschwindigkeit gesprochen.

Fahrverbote werden seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h außerorts und mindestens 21 km/h innerorts verordnet.

Die Fahrverbote dauern einen bis 3 Monate. Folgende Staffelung gibt es dabei:        

Für Wiederholungstäter gelten spezielle Regeln: Wer innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten zweimal die Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschreitet, muss den Fahrausweis für einen Monat abgeben. Bekommen Sie aufgrund des Bußgeldkatalogs für eines der beiden Vergehen ein Fahrverbot, wird dieses um einen Monat verlängert. Der Zeitraum von einem Jahr beginnt mit dem ersten Vergehen über 26 km/h.

Zwar gibt es seit dem 28. April 2020 grundsätzlich bei einem Tempoverstoß von 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot, die Wiederholungstäterregel bleibt aber dennoch bestehen. Es wird sich künftig zeigen, welche Auswirkungen sich daraus ergeben.

Grundsätzlich ist der Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ärgerlich. Vielfahrer bzw. Fahrer, die auf das Fahrzeug angewiesen sind, trifft dies jedoch am härtesten. Was also tun, wenn die Fahrerlaubnis entzogen werden soll?
Oftmals kann von einem Führerscheinentzug bei zu hoher Geschwindigkeit abgesehen werden. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Gericht und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Sollten Sie also Ihren Fahrausweis dringend benötigen, ist ein Anwalt im Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Im Laufe der Jahre haben sich aufgrund von diversen Gerichtsurteilen verschiedene Fallgruppen herauskristallisiert, bei welchen die Chancen höher sind, einem Führerscheinverlust zu entgehen:

  • Augenblickversagen: Ein sonst konzentrierter Fahrer hat für eine kurze Zeitspanne den Verkehr und seine Regeln außer  Acht gelassen.
  • Existenzgefährdung: Kraftfahrer, die selbstständig sind, also ein eigenes Unternehmen besitzen, brauchen den Fahrausweis, um das Unternehmen weiterführen zu können.
  • Arbeitsplatzgefährdung: Fahrer, welche sich in einer Beschäftigung befinden, droht der Verlust der Arbeitsstelle und der Existenz, wenn der Führerschein verloren wird.
  • Zeitablauf: Liegt ein langer Zeitraum  zwischen Vergehen und Gerichtsurteil kann vom Fahrverbot abgesehen werden bzw. das Fahrverbot verkürzt werden. Der Zeitraum liegt in der Regel bei 2  Jahren. Dieser Fall ist jedoch nur wirksam, wenn der Fahrer die lange Verfahrensdauer nicht selbst herbeigeführt hat.
  • Notstandssituation: Manchmal kann vom Führerscheinentzug abgesehen werden, wenn der Fahrer eine  notstandsähnliche Situation zu befürchten hatte. Als Beispiel ist hier etwa eine persönliche oder berufliche Ausnahmesituation zu nennen: Ein Taxifahrer wurde von einem Gast genötigt, sich zu beeilen und wurde vom Fahrverbot  freigesprochen.
  • Umstand: Wenn der Fahrer aufgrund von persönlichen Umständen zur Eile gezwungen wurde. Hier sind Fälle anzuführen, in denen der Richter “Gnade” walten ließ, weil die betroffene Person eine querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrerin ist, welche auf einem  Dorf lebt und zur Beschaffung von Nahrungsmitteln in die nächstgrößere Stadt fahren muss.
  • Tatumstände: Der Fahrer hat die Tat aufgrund von besonderen Umständen im Einzelfall begangen. Dies kann beispielsweise ein Einsatzleiter der freiwilligen Feuerwehr sein, welcher im Einzelfall schneller fahren musste. Bei dieser Fallgruppe muss es sich um einen besonderen Einsatz für die Gemeinschaft handeln.
  • Verbotsirrtum: Liegt ein vermeidbarer Verbotsirrtum vor, kann vom temporären Führerscheinverlust abgesehen werden. Als Beispiel sei hier eine verwirrende Beschilderung zu nennen. Wenn also nicht deutlich wird, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt, kann oftmals von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden.

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, können Probleme bei der Arbeit entstehen

Diese Fallgruppen haben sich oftmals “bewährt”, jedoch kann hier nur im Einzelfall entschieden werden. Aus diesem Grund sind sie nicht die Regel. Gelegentlich entscheiden Gerichte zu Gunsten des Verkehrssünders, wenn er einen bestimmten Beruf wie Arzt oder Anwalt ausübt. Dennoch gibt es auch viele Urteile, die dies wieder verneinen würden. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, dass ein Anwalt zurate gezogen wird. Erst mit seiner Beratung können die Chancen beim Entgehen des Fahrverbots erhöht werden.

Neben diesen Fallgruppen haben sich auch weitere Methoden bewährt. Nimmt der Fahrer beispielsweise an einem Aufbauseminar teil, kann vom Führerscheinentzug abgesehen werden. Dies geschieht in der Regel nur im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, die der Kraftfahrzeugfahrer ergreift. Ist zusätzlich eine Besserung des Verhaltens im Straßenverkehr zu erkennen, kann auch hier der Führerschein nicht verloren werden.

Die Chancen auf ein Absehen sind besonders hoch, wenn der Temposünder zum ersten Mal von einem möglichen Führerscheinverlust betroffen ist. Die Chancen sinken, wenn der Fahrer bereits das beispielsweise dritte Fahrverbot zu befürchten hat.

Wer seine Fahrberechtigung im Zuge einer Geschwindigkeitsüberschreitung verliert, verliert lediglich die Erlaubnis mit der Klasse, mit welcher er die Tat begangen hat, zu fahren. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Fahrer, welcher mit einem Pkw zu schnell gefahren ist, nur seine Berechtigung zum Führen der Klasse B für Pkw verliert. Ist er Berufskraftfahrer, kann er seinen Beruf weiter ausüben, da ihm diese Klasse erhalten bleibt. Diese Regelung ist nicht bei einem Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen möglich.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Absehen vom Fahrverbot immer eine Bußgelderhöhung zur Folge hat.

Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.(§ 4 Absatz 4 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Führerschein verloren nach dem Rotlichtverstoß

Auch ein Rotlichtverstoß stellt ein besonders schweres Verkehrsvergehen dar. Beim Überfahren einer roten Ampel können Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer wie etwa Fahrradfahrer oder Fußgänger entstehen. Aus diesem Grund werden bei diesem Vergehen auch Fahrverbote verhängt. Wer eine rote Ampel überfährt und dadurch eine Gefährdung darstellt, kann mit einem Führerscheinentzug von einem Monat bestraft werden. Diese Regelung gilt bereits bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel unter einer Sekunde rot anzeigte.

Von einer Gefährdung wird nach deutschem Recht gesprochen, wenn der Tatverursachende “dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet” (§ 315c Strafgesetzbuch). Von letzterem wird gesprochen, wenn der Wert der Sachbeschädigung in der Regel 750 Euro übersteigt.

Wird eine Ampel überfahren, welche schon länger als eine Sekunde rot anzeigte, können in manchen Fällen sogar eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und die Entziehung der Fahrberechtigung die Folge sein. Hier kommt es jedoch auf die Schwere der Tat an, nach der beurteilt wird, welche Folge der Fahrer zu befürchten hat und ob der Führerschein verloren wird.

Auch hier hat der Fahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, Optionen, um diesem zu entgehen. Die größte Fallgruppe stellt hier das Augenblickversagen dar. Es sind Gerichtsurteile bekannt, bei dem der Angeklagte beweisen konnte, dass er in Folge von

  • Irritationen,
  • Verwechselungen oder
  • zeitweiliger, einfach      fahrlässiger Unaufmerksamkeit wegen einer Ablenkung

gehandelt hat. Die Chancen bei diesen Fällen steigen, wenn die Zeiträume zwischen dem Aufleuchten des roten Lichts und dem Überfahren der Haltelinie größer werden. Hier geht das Gericht davon aus, dass der Fahrzeugführer nicht grob pflichtwidrig handelte, sondern wegen der eben genannten Folgen den Rotlichtverstoß verursachte.

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Führerscheinentzug droht auch bei einem Rotlichtverstoß

Das Bayrische Oberlandesgericht urteilte jedoch bei einem Fall, bei dem der Angeklagte Fahrer blindlings dem Vordermann folgte und so über die rote Ampel fuhr, dass hier nicht von einem sogenannten Mitzieheffekt ausgegangen werden kann. Das bedeutet, dass bei diesem Grund dennoch der Fahrausweis entzogen werden kann.

Eine beliebte Rechtfertigung für das Überfahren einer roten Ampel ist der Umstand der Blendung infolge von Sonnenstrahlung oder eines entgegenkommenden Fahrzeugs in der Dunkelheit. Diverse Gerichtsurteile deuten darauf hin, dass bei diesem Grund nicht von einem Fahrverbot angesehen werden kann. Sie begründen ihre Entscheidung damit, dass Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit der umliegenden Gegebenheiten anzupassen haben.

Führerscheinentzug in der Probezeit

Auch in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn 3 A-Verstöße bzw. 6 B-Verstöße begangen werden.

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegendes Vergehen, welches beispielsweise Unfallflucht, Nötigung oder Alkohol am Steuer sein kann. B-Verstöße hingegen sind weniger schwerwiegende Vergehen: abgefahrene Reifen, Parkverstöße oder Handy am Steuer. Die Reihenfolge, damit Fahranfänger ihren Führerschein verlieren, ist wie folgt:

A-Verstoß → 1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (Verlängerung der Probezeit) → 2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Führerscheinverlust

2 B-Verstöße (Verlängerung der Probezeit) → 2 B-Verstöße in der verlängerten Probezeit → erneute 2 B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Führerscheinentzug

Mit der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate bis zu 5 Jahren andauern. Sechs Monate vor Ablauf der Frist kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden werden.

Ob dafür eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.

Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem. Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen. Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.

Der Führerschein kann auch verloren werden, wenn ein Fahranfänger nicht am Aufbauseminar teilgenommen hat. Dann geht das Gesetz davon aus, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Der Führerscheinentzug bei Straftaten

Wir wollen möglichst früh kriminelle Karrieren stoppen. Mit dem Entzug der Fahrberechtigung treffen wir die Heranwachsenden, die gerade die Freiheit der eigenen Mobilität erleben, empfindlich und regen zum Nachdenken an. (Hans-Peter Uhl, CSU, im Interview mit der Tageszeitung “Die Welt”)

Als Alternative zur Freiheits- und Geldstrafe wollen die CDU/CSU und SPD den Führerscheinverlust künftig auch bei Straftaten durchsetzen. So könnten Menschen, die einen Diebstahl begehen, bald ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Die Diskussion befindet sich jedoch noch im Anfangsstadium. Der Führerschein kann also nicht verloren werden, wenn Fahrer eine Straftat begehen.

Über 8 Punkte: Führerscheinentzug

Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrberechtigung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. (§ 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz)

Infolge der Änderung der Gesamtpunktzahl für das Fahreignungs-Bewertungssystem kann ein Fahrzeugführer nun insgesamt 8 Punkte erhalten, bis der Fahrausweis und die Fahrberechtigung entzogen werden. Diese Maßnahme der Punkteerlangung soll der Verkehrserziehung dienen und zielt auf Verhaltens- und Einstellungsänderungen der Fahrer ab. Studien einiger europäischer Länder zeigten, dass die Punktesysteme erst dann wirksam sind, wenn den Fahrern am Ende die Fahrberechtigung entzogen werden kann.

Bevor es zum Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte kommt, muss die zuständige Behörde eine Ermahnung (bei 5 Punkten) und eine Verwarnung (bei 7 Punkten) verschicken. Wird nach der Verwarnung dann ein weiterer Punkt im Fahreignungsregister erlangt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge. Hier bei spielt das Tattagprinzip eine entscheidende Rolle.

Sollten Sie die 6-Punktegrenze überschreiten, ohne dass Sie eine Ermahnung erhielten, muss der Punktestand auf 5 reduziert werden. Gleiches gilt bei der Erreichung von 8 Punkten. Erhalten Sie keine Verwarnung vorher, wird Ihr Punktestand auf 7 Punkte herabgesetzt.

Sollten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, werden die Punkte nicht verschoben. Sie gelten trotzdem ab dem Tag, an dem das Vergehen begangen wurde.

Nachdem ein Autofahrer 8 Punkte erreicht und den Führerschein verloren hat, folgt die Sperrfrist. Erst sechs Monate vor deren Ablauf darf er die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Sollten Sie in diesem Zeitraum dennoch ein Fahrzeug führen, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Jedoch können Sie nach dem Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bedienen:

  • motorisierte Krankenfahrstühle für körperlich behinderte Personen mit Elektroantrieb, einer Leermasse bis zu 300 kg (inklusive Batterien), einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 500 kg, einer  Höchstgeschwindigkeit von höchstens 15 km/h und einer maximalen Breite von  1,10 m sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, welche für die Land-und Forstwirtschaft bestimmt sind und nicht mehr als 6  km/h erreichen sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, welche mit  Holmen gelenkt werden

Zusätzlich zu diesen Fahrzeugen können Sie trotz Führerscheinentzug noch weitere führen. Es gibt Fahrzeuge, welche mit einer gültigen Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen. Die Voraussetzung der Prüfbescheinigung bilden eine Ausbildungsbescheinigung (wird nach einer gewissen Anzahl an Fahr- bzw. Theoriestunden in einer Fahrschule erlangt) und eine Theorieprüfung. Damit können Sie folgende Fahrzeuge führen:

  • Mofas, also einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln) mit einer bauartbedingten  Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von 25 km/h,
  • zweispurige und elektrisch angetriebene Mobilitätshilfen, welche durch Gewichtsverlagerung gelenkt werden, sogenannte Segways,
  • Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h

Die Sperrfrist beim Führerschein

Nach einem Führerscheinentzug beginnt in der Regel die Sperrfrist vom Führerschein. In diesem Zeitraum darf der Verkehrssünder keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Länge der Sperrfrist hängt vom individuellen Fall ab. Die Sperrfrist vom Führerschein wurde eingeführt, damit ein Betroffener, der charakterlich nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Das Strafgericht gibt also eine Prognose ab, welche Zeit der Angeklagte benötigt, damit eine Besserung aus seinem Verhalten zu erkennen ist. Die Sperrfrist dauert im Durchschnitt etwa 9 bis 11 Monate.

Nach Ablauf der Sperrfrist vom Fahrausweis wird dieser nicht direkt wieder zugestellt. Er muss neu beantragt werden. Weiter können noch zusätzliche Maßnahmen bzw. Voraussetzungen anfallen, welche der Fahrer erfüllen muss.

Um die Führerschein-Wiedererteilung zu erwirken, muss das Amt eine Prüfung durchführen

Das zuständige Führerscheinamt prüft dann in eigener Verantwortung, was der Angeklagte benötigt, um seinen Fahrausweis wiederzuerlangen bzw. ob der Betroffene die erforderliche Fahreignung zurückerlangt hat, um ein Fahrzeug bedienen zu dürfen.

Wurde der Fahrausweis bereits vor der Gerichtsverhandlung entzogen, also konnte der Autofahrer in der Zeit keinen Gebrauch von seiner Fahrerlaubnis machen, wird die verbleibende Sperrfrist demnach definiert. Setzt der Richter beispielsweise eine Sperrfrist von 12 Monaten an und die Zeit zwischen dem Führerscheinentzug und dem Gerichtsurteil betrug 6 Monate, muss der Beklagte noch eine Sperrfrist von weiteren 6 Monaten abwarten. Der Zeitraum der vorläufigen Sicherstellung des Fahrausweises wird bereits beim Urteil berücksichtigt.

Die Sperrfrist beginnt in der Regel an dem Datum, an dem das Gericht zum letzten Mal den Sachverhalt des Betroffenen prüfte. Dieser Tag ist für den Anfang der Sperrfrist festgesetzt:

  • Verfahren wurde vor dem Amtsgericht beendet: Datum der Beendigung der Hauptverhandlung
  • Verfahren wurde mit der Rechtskraft eines Strafbefehls beendet 1: Datum des Erlasses des Strafbefehls
  • Verfahren wurde in der Hauptverhandlung in einer Berufungsinstanz beendet 2: Datum, an dem das Berufungsurteil gesprochen wurde
  • Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil wurde zurückgenommen: Datum der Beendigung der  Hauptverhandlung

1: Dies ist der Fall, wenn kein Einspruch eingelegt wurde bzw. ein eingelegter Einspruch zurückgenommen wurde.
2: In diesem Fall wird die Sperrfrist im Berufungsgericht neu festgesetzt. Zwar wird die vorhergehende Zeit des Führerscheinentzugs in der Regel berücksichtigt, jedoch muss eine Sperrfrist mindestens 3 Monate betragen. So kann es möglicherweise passieren, dass die restliche Sperrfrist auf mindestens 3 Monate verlängert wird.

Die letzte Tatsachenentscheidung des Gerichts wird außerdem bereits zur Sperrfrist vom Führerschein mitgezählt. Erlässt das Gericht das Urteil an einem 16. eines Monats, endet die Sperrfrist am 15. eines Monats.

Ein Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Zeit begründet sich darin, dass die Bearbeitungszeit eines Antrags bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in der Regel sehr hoch ist.

Laut § 69a Strafgesetzbuch kann die Sperrfrist mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre betragen.

Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist. (§ 69a Absatz 3 StBG)

Die isolierte Sperrfrist

Wenn eine Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, wird von einer isolierten Sperrfrist gesprochen. Das bedeutet, wenn der Betroffene keine Fahrberechtigung besitzt, kann ihm dennoch eine Sperrfrist verhängt werden. Dies geschieht immer dann, wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgeht, dass die Person eine gewisse Zeit warten muss, um eine Fahrberechtigung beantragen zu können.

Die lebenslange Sperrfrist

In manchen Fällen kann die Sperrfrist lebenslang andauern. Dies ist jedoch sehr selten und wird in Folge von diesen Straftaten verhängt:

  • regelmäßige Trunkenheitsfahrten
  • das Auto wird als Waffe für Straftaten wie zum Beispiel Überfälle genutzt
  • Fahren trotz mehrerer  Führerscheinsperrfristen
  • Fahrer ist notorischer  Straftäter wie beispielsweise Drängler oder Raser
  • Fahrer reagiert aggressiv auf  andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Schläger

Nach Paragraph 69a Strafgesetzbuch kann die lebenslange Sperrfrist immer dann verhängt werden, “wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht”.

Die Sperrfristverkürzung

Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden

Eine verkürzte Sperrfrist ist dann ratsam, wenn Sie beruflich auf den Fahrausweis angewiesen sind. Diverse Institutionen bieten eine Sperrfristverkürzung an. Aber Vorsicht: Nicht an allen Gerichten kann diese erwirkt werden, wenn nicht Schulungsmaßnahmen ergriffen worden sind. Aus diesem Grund ist ein Anwalt zu empfehlen, welcher Auskunft darüber geben kann, bei welchem Gericht die Erfolgschancen hoch sind.

Die Verkürzung der Sperrfrist hängt davon ab, welche Schulungsmaßnahmen Sie ergriffen haben, um dem Gericht eine Besserung des Verhaltens präsentieren zu können. Meist kann die Sperrfrist mit geeigneten Maßnahmen um bis zu 3 Monate verkürzt werden. Hierbei ist es ratsam, rechtzeitig mit einem Anwalt oder dem Gericht über das Vorhaben der Sperrfristverkürzung zu sprechen. Die Möglichkeit einer Verkürzung wird danach geprüft.

Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn sie mindestens 3 Monate betragen hat. Nach Paragraph 69a Absatz 7 kann sie nach mindestens einem Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in den letzten 3 Jahren bereits eine Sperrfrist angeordnet bekam.

Führerschein zurück mit der Wiedererteilung

Nach dem Führerscheinentzug folgt die Sperrfrist. Ist diese erfolgreich absolviert, kann die Fahrberechtigung wiedererteilt werden. Dies darf bereits 6 Monate vor Ablauf der Frist geschehen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Empfang des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eventuelle Maßnahmen, die der Fahrer erfüllen muss, um erneut einen Fahrausweis erwerben zu können.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnen. Dies kann geschehen, sobald die Behörde der Meinung ist, dass der Betroffene keine erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten mehr nach dem Führerscheinentzug besitzt.

Das Ende der Sperrfrist bedeutet also nicht automatisch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dies kann erst mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrberechtigung geschehen. Dazu müssen Sie den erforderlichen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Diese prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Fahrausweis wiederzubekommen. Meist ist dies die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese fällt in der Regel an, wenn Sie den Führerschein verloren haben, weil Sie die Höchstanzahl an Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht haben. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil der Betroffene an einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit leidet, muss zusätzlich ein Abstinenznachweis erbracht werden.

Ob für Sie eine MPU notwendig wird, um den Fahrausweis durch eine Wiedererteilung zurückzubekommen, hängt vom individuellen Fall ab. Sie sollten daher mit Ihrem Anwalt oder der Fahrerlaubnisbehörde in Kontakt treten. Der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann stattgegeben werden, wenn die Maßnahmen erfolgreich absolviert wurden. Die Kosten und notwendigen Unterlagen müssen auch bei der entsprechenden Behörde abgefragt werden, da auch dies abhängig vom Bundesland ist.

Führerschein zurück ohne MPU?

Die MPU ist mit hohen Kosten verbunden. Wer diese nicht zahlen kann bzw. ein negatives Gutachten erhält, kann auf die Verjährung nach dem Führerscheinentzug setzen. Laut Gesetz wird die Verjährung mithilfe von Tilgungsfristen erreicht. Laut Paragraph 29 der StVG besitzt jede Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine Tilgungsfrist. Läuft diese ab, darf die Tat, die zur Sperre geführt hat, dem Betroffenen nicht mehr vorgeworfen werden.

Bei Straftaten, auf die die (isolierte) Entziehung der Fahrerlaubnis folgt, besitzen eine 10-jährige Tilgungsfrist. Das bedeutet, dass die Verjährung 10 Jahre nach dem Führerscheinverlust eintritt. Dabei ist es egal, ob der Fahrausweis wegen eines Alkohol- und Drogendeliktes oder aufgrund eines anderen Vergehens verloren wurde.

Nach dem Führerscheinentzug droht meist eine MPU

Ein Betroffener muss sich das folgendermaßen vorstellen: Das Vergehen wird in einer Akte gesammelt. Beim Führerscheinentzug wird dieses Dokument noch zusätzlich in der Akte verwahrt. Fallen Sie bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung durch bzw. erhalten ein negatives Gutachten, wird auch dieses in der Akte gespeichert. Alle Unterlagen, welche sich hier befinden, können dem Fahrer angelastet werden. 10 Jahre nach dem Führerscheinverlust tritt die Verjährung bzw. Tilgungsfrist ein. Diese bewirkt, dass die Akte in der Regel gelöscht wird. Das bedeutet, die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen keine MPU mehr anordnen, da sie praktisch nichts mehr über das Vergehen weiß. Natürlich ist dieses System in der Realität etwas komplexer, dennoch soll es die Sachlage für Verbraucher skizzieren.

Wie also funktioniert das Verfahren: Führerschein zurück ohne MPU? Die 10-jährige Tilgungsfrist hat verschiedene Starttermine, sodass die Verjährung erst nach 15 Jahren eintreten kann:

  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Start  am Tag des ersten Urteils
  • bei Entziehung, Versagung oder Verzicht der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Neu-)Erteilung der Fahrerberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten: Startdatum ist der Tag der  Rechtskraft des Urteils
  • bei verkehrspsychologischen  Beratungen sowie Aufbauseminaren: Start der Frist am Tag der Ausstellung der Bescheinigung/beim Verzicht auf die Fahrberechtigung: Frist beginnt am Tag des Zugangs der Verzichterklärung bei der Behörde

Von einer Versagung wird immer dann gesprochen, wenn die Fahrberechtigung aufgrund von einer Erkrankung oder Behinderung entzogen wird. Die Fahrberechtigung geht in diesem Fall davon aus, dass der Betroffene nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.

Die Anordnung der MPU selbst kann nicht verjähren. Jedoch verjährt das Vergehen, weswegen die MPU angeordnet wurde. In der Regel beginnt also die Verjährung nach dem Führerscheinentzug erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung des Gerichts bzw. der Rechtskraft dieser.

Die Tilgungsfrist dauert also maximal 15 Jahre und beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Nach dieser Zeit kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dann keine MPU mehr anordnen. In manchen Fällen ist es jedoch üblich, dass eine erneute Prüfung abgelegt werden muss, da die Behörde davon ausgeht, dass der Fahrer nach dieser langen Zeit keine Kenntnisse mehr über das Fahren besitzt.

Der Betroffene darf während dieser Zeit jedoch keine neuen Verstöße begehen. Ist dies der Fall kann sich die Tilgungsfrist verlängern. Sollten Sie vor dem Ablauf der 15 Jahre einen neuen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, werden Sie zur MPU aufgefordert. Wird die Frist für die MPU nicht eingehalten, versagt Ihnen die Behörde den Fahrausweis und die Tilgungsfrist beginnt von vorn.

  













 

 
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