Mofa - ab 15 Jahren
Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
- Die Prüfbescheinigung Mofa setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
- Mofa mit Anhänger möglich.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Praktischer Teil
1 Doppelstunde im Schonraum (90 Minuten)
Prüfung
Theorieprüfung (20 Fragen) davon:
- 15 Fragen Grundwissen
- 5 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 7.
Praktische Prüfung:
keine
Anmeldung
- biometrisches Passfoto