FAHRSCHULROBERT WEID
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Mofa - ab 15 Jahren

Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

  • Die Prüfbescheinigung Mofa  setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Mofa mit Anhänger möglich.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden

Praktischer Teil

1 Doppelstunde im Schonraum (90 Minuten)

Prüfung

Theorieprüfung (20 Fragen) davon:

  • 15 Fragen Grundwissen
  • 5 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 7.

Praktische Prüfung:
keine

Anmeldung

  • biometrisches Passfoto
 
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