FAHRSCHULE ROBERT WEID
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Fahreignungsbegutachtung

1. Die Fahrverhaltensbeobachtung nach der medizinisch-psychologischen-Untersuchung

Eine Fahrverhaltensbeobachtung kann durch den Psychologen der MPU angeordnet werden, wenn beim Reaktionstest erkennbare Reaktionsmängel auftreten. Der Psychologe kann durch eine Begutachtung das Verkehrsverhalten und die Reaktion des Teilnehmers im Alltagsverkehr bewerten. Der MPU-Teilnehmer hat dadurch die Möglichkeit, seine Fahreignung darzustellen und das Testergebnis positiv zu verbessern.

Die Dauer der Testfahrt beträgt 60 Minuten.

Begleitende Personen sind:

  • Verkehrspsychologe
  • Fahrlehrer     ( als Führer des Fahrzeugs )
  • Die  Anordnung wird schriftlich erteilt mit einer Frist von ca. 4 Wochen

2. Fahreignungsbegutachtung nach Anordnung durch die Führerscheinstelle:

Die Fahreignungsbegutachtung ist eine praktische Führerscheinprüfung und kann von den Ämtern (Führerscheinstellen) aus unterschiedlichsten Begründungen angeordnet werden.

Angeordnet wird eine Fahreignungsbegutachtung, wenn Zweifel an der Eignung am Straßenverkehr teilzunehmen bestehen. Diese sind zum Beispiel:

  • nach schweren, meldepflichtigen Erkrankungen.
  • aus  Altersgründen und mehrmaligen Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
  • nach schweren verschuldeten Unfällen.
  • wegen einer körperlichen Behinderung.
  • wiederholtes  charakterliches Fehlverhalten im Straßenverkehr.
  • Anzeige der Polizei.

Die Dauer der Testfahrt beträgt 60 Minuten.

Begleitende Personen sind:

  • Prüfsachverständige für Führerschein
  • Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs

Die Anordnung wird schriftlich erteilt mit Fristsetzung (Die erteilte Frist ist einzuhalten).

Auf Fahreignungsbegutachtungen haben wir uns spezialisiert. In diesem Bereich arbeiten wir eng mit dem Tüv  zusammen. Falls eine Fahreignungsbegutachtung aus welchen Gründen auch immer bei ihnen angeordnet wurde, empfehlen wir ihnen dringend sich mit uns in Verbindung zu setzen!

 
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