FAHRSCHULE ROBERT WEID
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Autoanhänger - Anhängerreifen, Belastbarkeit und die Vorschriften


Autoanhänger dienen üblicherweise nicht dem täglichen Gebrauch, doch können diese eine deutliche Entlastung darstellen: Neben dem Transport großer, unhandlicher Gegenstände sind sie ideal für zusätzlichen Stauraum.  

Zur Nutzung sollten einige Vorgaben und Berechtigungen zu den Transportkapazitäten und Maßen berücksichtigt werden. Weiterhin stellt der Zustand der entsprechenden Bereifung einen wichtigen Faktor dar, der zusätzlich unbedingt überprüft werden sollte.

Ein weiteres wichtiges Prüfkriterium stellt der Zustand der Reifen selbst dar. Aufgrund der unregelmäßigen Nutzung vergessen viele Autofahrer den Luftdruck ,Alter (5 Jahre bei 100 Km/h Regelung ), Beschädigung, Profieltiefe der Reifen zu überprüfen.

Wer darf einen Anhänger verwenden?
Zur Nutzung eines Anhängers ist jeder berechtigt, der mindestens die Führerscheinklasse B besitzt. Dabei sind Anhänger mit einem Maximalgewicht von 750 kg zulässig und es erhöht sich die zulässige Gesamtmasse auf 4250 kg. Sollte der Anhänger über 750 kg sein, dann darf, die in Verbindung mit dem Zugfahrzeug zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht das Leergewicht des Zugwagens übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse bildet sich aus dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs sowie dem Gesamtgewicht des Anhängers ( siehe Fahrzeugschein ), wobei Stütz- und Aufliege Lasten nicht einbezogen werden.
Wenn die zu transportierende Masse diese Werte übersteigt, beispielsweise bei einem Pferdeanhänger, Autoanhänger benötigt der Fahrzeugführer die Klasse BE

Worauf Sie bei Anhängerreifen sehr achten müssen
Aufgrund der meist unregelmäßigen Nutzung des Anhängers geraten die dazugehörigen Reifen schnell in Vergessenheit.
Viele Fahrzeugführe oder Halter gehen davon aus, dass durch die seltene Nutzung des Anhängers das Reifenprofil in einem hervorragenden Zustand ist und die Anhängerreifen somit nicht gewechselt werden müssen.
Aus meinen langjährigen Erfahrungen ist ein Wechsel nach spätestens 8 bis 9 Jahren sehr empfehlenswert. Wer die Überprüfung vernachlässigt, erhält spätestens beim TÜV die Quittung.
Um sich die entsprechenden Kosten zu sparen, kann ganz einfach das Alter der Anhängerreifen an der Reifenflanke abgelesen werden. Die dort befindliche DOT-Nummer gibt Auskunft über den Produktionszeitpunkt. Beispielsweise gibt DOT 0821 an, dass in der 8. Kalenderwoche im Jahre 2021 der Reifen hergestellt wurde und somit spätestens in der 8. Kalenderwoche 2029 gewechselt werden muss, auch wenn der Reifen in einem tadellosen Zustand ist. Die Alterung der Reifen bewirkt zudem, dass die Gummimischung die Fahreigenschaften nicht mehr vollständig wiedergeben kann. (schlechtere Bodenhaftung )


Die richtige Reifenprofiltiefe
Die gesetzliche Mindes Profiltiefe für Sommerreifen für Pkw, leichte Lkw bis 3,5 t beträgt 1,6 mm,
Bei Motorrädern ab 126 ccm beträgt si 1,6mm und bei Leichtkrafträder und Mopeds und Mofa bis 125 cm 1mm.
Für Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.
Diese Definition stammt jedoch aus der Zeit, in der Reifen wesentlich schmäler waren. Ist der Reifen - so wie die meisten Reifen heute - breiter, kann das Wasser schlechter verdrängt werden. Daher sollte die Profiltiefe auf alle Fälle 3 Millimeter betragen.
Für Winterreifen gilt eine Pkw Profiltiefe von mindesten 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen, Allwetterreifen. Warum?  Der Winterreifen muss mehr Wasser, Schnee und Matsch verdrängen als ein Sommerreifen.
Die Messung, ob die Profiltiefe noch ausreicht, kann ganz einfach mit einer 1-Euro-Münze erfolgen. Der Goldrand der Münze ist genau 3 mm. Wenn man die Münze an den sogenannten "Indikator" im Reifenprofil (kleine Stege auf dem Reifenumfang im Profilgrund) hält, ist die Tiefe gut feststellbar.
Sommer- und Winterreifen
Winterreifen und Sommerreifen unterscheiden sich auch durch ihre Gummimischungen.
Winterreifen besitzen einen höheren Anteil an Naturkautschuk, der auch bei Kälte geschmeidig bleibt und für guten Grip und präzises Fahrverhalten sorgt, speziell bei Temperaturen unter 8 Grad Celsius. Sommerreifen im Gegensatz dazu verhärten bei niedrigen Temperaturen schnell. Bedeutet: der Bremsweg wird wesentlich länger.
Darüber hinaus zeichnen sich Winterreifen auch durch ihre tiefen und breiten Profilrillen aus, die Schnee und Matsch besser aufnehmen und für besseren Grip sorgen. Die Lamellen - winzige Einschnitte auf der Profilfläche - verkanten sich darüber hinaus im Schnee und Matsch und verbessern so zusätzlich die Haftung der Reifen auf der Straße.

Der richtige Luftdruck
Mit einem Luftdruckprüfer muss regelmäßig der richtige Reifendruck überprüft werden. Die Folgen von falschem Reifendruck können fatal sein: höherer Verbrauch, höherer Verschleiß, geringere Kurvenstabilität, erhöhte Aquaplaning-Gefahr und ein längerer Bremsweg.

Bei zu niedrigem Druck können die Reifen beschädigt werden (das führt zum Walken vom Reifen und zur Überhitzung)

Die Prüfung des Reifendrucks können Sie an jeder Tankstelle mit einem Luftdruckprüfer (kann man selber machen.) Bitte Reifendrucktabelle am Tür Holm oder im Tankdeckel beachten. 

Bei Winterreifen den Reifendruck um 0,2 Bar erhöhen.

Welche Voraussetzungen müssen Fahrzeug und Anhänger für die 100 km/h-Zulassung erfüllen?
Die 100 km/h-Erlaubnis kann sowohl für PKW als auch für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. ein Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gelten. Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:

Das Zugfahrzeug muss mit einem ABS-System ausgestattet sein
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Die Reifen des Anhängers sind für 120 km/h ausgelegt und haben mindestens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein
Die Tempo-100-Plakette muss an das Heck des Anhängers angebracht werden (Aufkleber-Pflicht)

Was ist bei ungebremsten und gebremsten Anhängern zu beachten?
Neben den Grundvoraussetzungen müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug für die 100 km/h-Erlaubnis eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
1,1 bzw. 1,2 für gebremste Anhänger mit hydraulischem Stoßdämpfer
Der Wert 1,2 darf in Anspruch genommen werden, wenn folgende Ausstattung vorliegt:
Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem / Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
Für gebremste Anhänger gilt außerdem: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast und Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Wenn das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreitet, muss der Anhänger abgelastet werden. Achten Sie außerdem auf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein). Mehr zum Thema Anhängelast finden Sie hier.

Welchen Anhänger darf ich mit meinem Zugfahrzeug ziehen?
Im Folgenden finden Sie drei Beispiele für die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers sowie der Masse des Zugfahrzeugs:
Beispiel 1: Gesamtmasse bei ungebremsten Anhänger
Faktor X = 0,3
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.800 kg
1.800 kg x 0,3 = 540 kg (max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers)
Beispiel 2: Gesamtmasse bei gebremsten Anhänger
Faktor X = 1,1
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.800 kg
1.800 kg x 1,1 = 1.980 kg (max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers)
Beispiel 3: Masse des Zugfahrzeugs bei gebremsten Anhänger
Faktor X = 1,1
Max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 1.500 kg
1.500 kg / 1,1 = 1.363 kg (Leermasse des Zugfahrzeugs)
Sie können sich die benötigte Masse auch einfach mit dem Tempo-100-Rechner im Internet  berechnen lassen.
Wie erhalte ich die 100er-Zulassung für den Anhänger?
Um mit dem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren zu dürfen, müssen Sie die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder der DEKRA, GTÜ oder KÜS usw. prüfen und bestätigen lassen und anschließend die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
Wenn alle Kriterien erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend abgeändert.
Zu beachten: Die bestehende 100 km/h-Zulassung für den Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Wenn Sie mit dem Anhänger ins Ausland fahren, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Si
e sich daher im Vorhinein über die geltenden Vorschriften


Abreißseilvorschriften Deutschland und Anrainerstaaten
www.caravaning.de/ratgeber/wichtigkeit-abreissseil-beim-caravan


 
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