FAHRSCHULROBERT WEID
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Aufbauseminar für Fahranfänger:

Wir sind berechtigt als Seminarleiter, Sie vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu bewahren !

Das   Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen  innerhalb der Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer  Fahrerlaubnis festgelegt wird.

Das   Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe  von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
  Es besteht aus fünf Sitzungen:

  • vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und
  • einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern  stattfindet.
  • Eine Fristüberschreitung zu diesem Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge

Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit  Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das   Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Wer muss zu einem Aufbauseminar?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre.
  Ein A-Verstoß führt sofort zur Anordnung eines Aufbauseminar, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Eintrag im Fahreignungsregister.
  Bei Anordnung eines Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.   

Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.

Art Vergehen A-Verstoß z.B

  • Überschreiten der Geschwindigkeit (von mehr als 20 km/h)
  • Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)
  • Missachtung  von Ampeln
  • Überholen  im Überholverbot
  • Unfallflucht
  • Nötigung  (Drängeln, Lichthupe)
  • Verletzung  der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
  • Rechtsüberholen außer Orts
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
  • Zu dichtes Auffahren

B-Verstoß z.B

  • Unerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Telefonieren  während des Fahrens
  • Termin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
  • Missbrauch von Kennzeichen
  • Nutzung von abgefahrenen Reifen

Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger:

Das besondere Aufbauseminar wird z.B durch den Tüv Süd durchgeführt.


Probezeit bestehen – Führerschein sichern

Sie sind in der Probezeit? Ihre Führerscheinstelle hat nach einer Auffälligkeit mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ein „Besonderes Aufbauseminar“ oder eine „Nachschulung" angeordnet?

Wenn Sie jetzt Ihren Führerschein wieder bekommen oder behalten wollen,  ist die Teilnahme an einem "Besonderen Aufbauseminar" (nach § 2b StVG) laut Gesetz erforderlich. Unser Kurs NAFAPlus ist ein solches "Besonderes Aufbauseminar".

Das Aufbauseminar besteht aus Gruppengesprächen mit etwa 10 Teilnehmern. NAFAPlus erstreckt sich über ein Vorgespräch und 3 Sitzungen zu je 3 Stunden. An vielen Orten sind Sie bei uns besonders flexibel, denn Kurstermine gibt es vormittags, nachmittags, abends oder samstags. 

Haben die Behörden ein Aufbauseminar oder eine Nachschulung in der Probezeit angeordnet, müssen Sie außerdem damit leben, dass sich Ihre Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert (gerechnet wird ab dem ursprünglichen Beginn der Probezeit). Das bedeutet für Sie, dass Sie eine lange Zeit vor sich haben, in der jeder Verkehrsverstoß besonders ins Gewicht fällt und weitere Maßnahmen der Behörde zur Folge hat - bis hin zum Führerscheinentzug. Doch so weit muss es nicht kommen. NAFAPlus hilft Ihnen, auch eine lange Probezeit ohne weitere Führerscheinprobleme zu meistern.

Wenn Sie übrigens mit mehr als 1,6 Promille oder unter Drogen am Steuer erwischt wurden, dann verlangt die Führerscheinbehörde zusätzlich zum "Besonderen Aufbauseminar" auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen. Auch dafür kann NAFAPlus eine sinnvolle Vorbereitung sein.

Eine   Fristüberschreitung zu diesem besonderen Aufbauseminar wird als Weigerung  angesehen und hat ebenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge


 
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