Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Die Führerscheinklasse B kann im Rahmen des "Begleitenden Fahren" bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf man nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Ausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die namentliche Nennung der Begleitpersonen bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Es gelten spezielle Regeln für die Begleitpersonen.
Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.
Theoretischer Teil
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Praktischer Teil
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Prüfung
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten)
Abgeprüft wird:
Anmeldung
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Befristung der Fahrerlaubnis
Befristung des Führerscheindokuments