FAHRSCHULROBERT WEID
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren


Die Führerscheinklasse B kann im Rahmen des "Begleitenden Fahren" bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf man nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Ausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die namentliche Nennung der Begleitpersonen bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

Es gelten spezielle Regeln für die Begleitpersonen.

  • Vollendung des 30. Lebensjahres      
  • Seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3)
  • Höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • Beim begleiteten Fahren muss  die Begleitperson ihren Führerschein mitführen und darf die Promillegrenze  (0,5) nicht überschreiten.

Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.

  • Die Klasse BF 17 setzt keine  anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse BF 17 beinhaltet die  Führerscheinklassen AM und L.
  • Der Besitz der Klasse BF 17 wird auf die Probezeit angerechnet.
  • Mit Vollendung des 18.Lebensjahr entfällt die Auflage des begleitenden Fahrens.  

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch

Zulässige Fehlerpunkte 6

Praktische Prüfung (dauert mindestens 45 Minuten)
Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (3 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterwerb)
  • Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass der Begleitpersonen

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.
 
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